Zum neuen Jahr ändern sich die Zahlen. Und zwar nicht nur das Datum auf ein neues Jahrzehnt, sondern auch die Beitragssätze. Wir haben für Sie zusammengestellt, was sich alles ändert und bis wann die Nachweise fällig sind.
Minijob bleibt gleich, Mindestlohn steigt
Fangen wir bei einem Thema an, dass alle Arbeitnehmer angeht: Die Verpflegungspauschale. Diese erhöht sich 2020 für den An- und Abreisetag (acht Stunden) von 12 € auf 14 €. Ebenfalls erhöht sich die Pauschale, wenn der Aufenthalt acht Stunden überschreitet, von 12 € auf 14 €. Bei 24 Stunden liegt die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand nun bei 28 €.
Weiter geht es mit den geringfügig entlohnten Beschäftigten. Im Bereich Minijob bleibt die Verdienstgrenze bei 450 € bestehen und ebenso alle anderen Pauschabgaben. Dafür steigt der Mindestlohn von 9,19 € auf 9,35 €.
Gesamtsozialversicherungsbeiträge 2020
Die Zahlen der Sozialversicherungsbeiträge haben sich teilweise ebenfalls verändert. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung liegt 2020 bei 14,6 Prozent. Dieser wird zu gleichen Teilen mit 7,3% von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Auf 1,1 Prozent steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Die allgemeine Rentenversicherung hingegen bleibt mit 18,6 Prozent gleich zum Vorjahr 2019. Gesenkt wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,4 Prozent. Weitere interessante Zahlen: Die Pflegeversicherung liegt 2020 bei 3,05 Prozent, die Insolvenzgeldumlage bei 0,06 Prozent.
Die Fälligkeits- und Übermittlungstermine können Sie übersichtlich der Tabelle der AOK Gesundheitskasse entnehmen.