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Corona im Betrieb - Was nun?

Der Coronavirus hat Deutschland im Griff

Der Coronavirus ist in Deutschland weiter in aller Munde. Die Zahl der Infizierten steigt täglich, die Bundesregierung hat erste Handlungsempfehlungen gegeben. Mit unseren Tipps sind sie bestmöglich vorbereitet. 

Hier einige Szenarien, die sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite betreffen:

Wie muss der Arbeitgeber reagieren, wenn ein Fall im Betrieb auftritt?

Sollte ein Mitarbeiter Symptome von Covid-19 zeigen, dann sollte sofort das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Die Behörde kennt den weiteren Meldeweg und kann umgehend reagieren. Außerdem gibt das Gesundheitsamt auch Tipps, wie man sich weiter zu verhalten hat.

Was kann der Arbeitgeber tun, um seine Mitarbeiter zu schützen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Arbeitnehmer „vor Gefahren für Leib und Leben bei Verrichtung der Arbeit zu schützen“. Tut er das nicht, können die Mitarbeiter Schadensersatzansprüche geltend machen. Als Blaupause für das Vorgehen im Fall eines infizierten Mitarbeiters kann Webasto herhalten: Der Automobilzulieferer hatte Ende Januar nach dem Auftreten des ersten Falls in Stockdorf bei München den betroffenen Standort vorübergehend geschlossen. Mittlerweile sind diesem Beispiel weitere Unternehmen gefolgt.

Bekommen Arbeitnehmer weiter Geld, wenn der Betrieb schließt?

Handelt der Betrieb aus eigener Entscheidung, dann müssen Löhne und Gehälter weitergezahlt werden. Auch wenn das Unternehmen von den Behörden geschlossen wird, gibt es weiterhin Geld für die Angestellten. Arbeitnehmer behalten also in jedem Fall ihren Entgeltanspruch, so jedenfalls sieht es der DGB Rechtsschutz.

Können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen?

Ja, das ist möglich. Die Große Koalition will wegen der Coronavirus-Krise die Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld deutlich senken. Arbeitgeber sollen die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen. 

Die Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sollen im Rahmen einer Verordnungsermächtigung erleichtert und die Leistungen erweitert werden.

Im Fall eines verkürzten Verfahrens könnten entsprechende Erleichterungen der Kurzarbeit im April wirksam werden. Die Verordnungen sollen bis Ende 2020 befristet werden. 

Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Infektionen zuhause bleiben?

Arbeitgeber dürfen nur dann zuhause bleiben, wenn der Arbeitgeber das entsprechend so angewiesen hat. Einfach so zuhause bleiben ist demnach nicht gestattet. „Ein Arbeitnehmer ist entweder gesund oder krank“, klärt Fachanwältin Esther Dehmel von der  Wirtschaftskanzlei CMS auf. „Er hat kein Recht, präventiv zu Hause zu bleiben, nur weil sich die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung erhöht.“ Das gilt selbst dann, wenn im Betrieb Corona-Fälle aufgetreten sein sollten.

Dürfen Berufsschüler zuhause bleiben?

Unter Umständen ja. Dann aber muss eine Weisung des Kultusministeriums vorliegen. Diese gibt es aktuell in Bayern oder Baden-Württemberg. Dort dürfen Schüler zuhause bleiben, wenn sie sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben.

ACHTUNG: Ob die Berufsschüler in einem solchen Fall auch ihrem Ausbildungsbetrieb fernbleiben dürfen, müssen sie jedoch im Einzelfall mit ihrem Ausbilder oder Vorgesetzten abstimmen.