Fachkräfte,

FAQ – Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Viel thematisiert und doch von einigen noch nicht ganz durchschaut: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). Im Zuge des Migrationspakets ist das Gesetz in aller Munde, doch was ändert sich jetzt genau und wem bringt es Vorteile?

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es hier::

Was sind die Ziele des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?

Deutschland leidet nach wie vor an einem starken Fachkräftemangel. Die Einstellung von qualifizierten Experten aus Drittstaaten ist eine Möglichkeit, das Problem aktiv zu lösen. 

Welche Änderungen bringt das Gesetz?

Bis zum FEG durften nur Fachkräfte aus Berufsgruppen einwandern, die zu den Mangelberufen zählen. Jetzt kann jeder qualifizierte Immigrant ein Visum beantragen. Außerdem können sie nun auch einreisen, um sich vor Ort einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. Dafür kann wiederum ein Visum für eine Dauer von sechs Monaten beantragt werden.

Ein Plus: Die Vorrangprüfung wird zukünftig etwas vernachlässigt. Das bedeutet, es muss nicht mehr zwingend geprüft werden, ob ein EU-Bürger eine ausgeschriebene offene Stelle besetzen könnte. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für

  • die Erwerbstätigkeit einzureisen?
    • Um einwandern zu können, muss die Fachkraft ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Anerkennung des Berufsabschlusses vorliegen haben. 
  • die Arbeitsplatzsuche einzureisen?
    • Auch hier muss die Anerkennung des Berufsabschlusses nachgewiesen werden. Außerdem muss der Arbeitssuchende über Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau verfügen und nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt in Deutschland für den Visumszeitraum selbst sichern kann. 
  • die Ausbildungsplatzsuche einzureisen?
    • Personen, die einen Ausbildungsplatz suchen, dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenfalls müssen hier der Lebensunterhalt selbst gesichert und Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau nachgewiesen werden. Zusätzlich ist der Abschluss einer deutschen Schule im Ausland oder eine Hochschulzugangsberechtigung notwendig.

Wie kann ich als Betrieb ausländische Fachkräfte rekrutieren?

Ihre erste Anlaufstelle ist der Arbeitgeber-Service. Dieser kooperiert mit dem Internationalen Personalservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), um für Sie die passenden Mitarbeiter zu finden. Der ZAV ist zuständig für die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland und informiert auch über die Zugangsvoraussetzungen zum deutschen Arbeitsmarkt. 

Welche bürokratischen Schritte sind zu beachten?

Wenn Sie bereits eine ausländische Fachkraft gefunden haben, die Sie einstellen möchten, können Sie das "beschleunigte Verfahren" wählen. Gegen eine Gebühr von 411 € kann der bevollmächtigte Arbeitgeber dieses Verfahren bei der je nach Bundesland eventuell zentral eingerichteten Ausländerbehörde in Auftrag geben. Diese wiederum beauftragt die Anerkennungsstelle mit der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses, informiert die zuständige Auslandsvertretung über die bevorstehende Visumsantragstellung und stimmt der Erteilung vorab zu.

Wie lange dauert es beim "beschleunigten Verfahren" bis die Fachkraft einreisen kann?

Die Anerkennung sollte bei dem beschleunigten Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Die Antragstellung für das Visum sowie dessen Erteilung erfolgen innerhalb von sechs Wochen. Geplant ist also, dass die Fachkraft nach wenigen Monaten mit Anerkennung und Visum einreisen und in Deutschland bei der zentralen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen kann.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an Uta Biallas oder telefonisch unter 02931-877 167.