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Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz effizient in die Zukunft!

Möglichst viel Energie im Bestand einsparen und Gebäude energieeffizient errichten – das erklärte Ziel vieler Unternehmen und Eigenheimbesitzer. Als Experte für energetische Sanierungsmaßnahmen ist der geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk dafür genau der richtige Ansprechpartner. Ab dem 1. Oktober 2020 gelten für die Spezialisten neue Bestimmungen – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommt!

Neue Regelungen: Aus drei mach eins

Energiepreise steigen, die Nachfrage nach Sanierungsleistungen nimmt zu und der Bedarf an Energieberatungen ist hoch. Wer sich für Möglichkeiten der energetischen Sanierung interessiert, wendet sich an den Gebäudeenergieberater. Dieser muss sich ab Oktober dieses Jahres an einem neuen Gesetz orientieren.

Nach der Verabschiedung im Bundestag und im Bundesrat ist es beschlossene Sache: Ab dem 1. Oktober 2020 vereinen sich insgesamt drei Gesetze zu einem. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) fusionieren und werden eins. Das Ergebnis: Das neue "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden", kurz "Gebäudeenergiegesetz (GEG)".

Laut der neuen Regelungen soll Käufern von Ein- oder Zweifamilienhäusern in Zukunft ein Beratungsgespräch mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person angeboten werden. Damit ist die Beratung nicht mehr nur auf einen Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband beschränkt. Auch bei umfassenden Renovierungsarbeiten ist ein Vorgespräch mit einem Experten erforderlich, sofern dieser seine Leistung kostenlos anbietet. Wollen Handwerksunternehmen energetische Sanierungen von Ein- oder Zweifamilienhäusern durchführen, müssen sie bei Abgabe eines Angebots schriftlich auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs hinweisen.

Sorgfaltspflicht bei Energieausweisen

Das neue GEG legt ab Oktober höhere Maßstäbe an die Sorgfalt der Energieberater. Die Angaben von Immobilien-Eigentümern müssen hinreichend überprüft und dürfen schon beim geringsten Zweifel an der Richtigkeit nicht verwendet werden. Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten können sogar Bußgelder verhängt werden. Ein Grund mehr, die Qualität der Energieausweise gründlich zu prüfen.

Weitere Infos zum neuen Gebäudeenergiegesetz finden Sie → hier.

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