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2021 kommt: Das ändert sich für Sie

2021 ändert sich vieles

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und bringt in vielerlei Hinsicht Änderungen mit sich. Die Mehrwertsteuer kehrt zurück auf alt bekannte Prozentsätze,  der Mindestlohn steigt und Familien freuen sich über mehr Kindergeld. Hier sind einige der wichtigsten Änderungen:

Überbrückungshilfe wird verlängert

Ab Januar 2021 gilt die Überbrückungshilfe III, die bis Ende Juni 2021 läuft. Erstattet werden dabei nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle, sondern betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III liegt bei 500.000 Euro. 

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstockt, bleibt dieser Zuschuss weiterhin steuerfrei.

Zurück zu 19 Prozent Mehrwertsteuer

Die befristete Senkung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer endet zum 1. Januar 2021. Ab dann gelten auch für Handwerksbetriebe die alten Steuersätze von 19 (aktuell 16 Prozent) beziehungsweise sieben Prozent (aktuell fünf Prozent).

Tip 1: Betroffene Systeme identifizieren

Lokalisieren Sie, in welchen Buchhaltungssystemen die neuen Umsatzsteuersätze ab 1. Januar 2021 hinterlegt werden müssen (z.B. elektronische Kasse, PC-Kasse, Buchhaltungsprogramm, Software, mit der Rechnungen erstellt werden). 

Tip 2: Offene Aufträge prüfen

Teilen Sie die einzelnen Leistungen, die zum Jahreswechsel noch offen sind oder sich in Bearbeitung befinden auf und legen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater fest, wie die Rechnungsstellung aussehen muss. Hintergrund: Die neuen Umsatzsteuersätze 2021 werden nur fällig, wenn eine Lieferung oder Leistung ab dem 1. Januar 2021 ausgeführt (beendet) wird.

Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung steigen

Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro pro Stunde. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro.

Abbau des Soli

Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

Digitale Krankmeldung und elektronische Patientenakte

Der "gelbe Schein" hat schon bald ausgedient. Ab dem kommenden Jahr soll die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung auf Papier durch eine digitale Bescheinigung ersetzt werden. Die nötigen Daten bekommt der Arbeitgeber dann auf Abruf von der Krankenkasse. 

Kfz-Haftplicht – Neueinstufung der Typklassen

Ab 2021 müssen einige Fahrzeugbesitzer mehr bzw. weniger für ihre Autoversicherung zahlen: Denn für rund jeden vierten Autobesitzer in Deutschland ändert sich die Einstufung in der Typklasse der Kfz-Haftpflicht. 

Änderungen 2021 für einen geringeren CO2-Ausstoß

Große und schwere Neu-Fahrzeuge mit einem hohen Spritverbrauch und einem Kohlendioxidausstoß von mehr als 195 Gramm CO2 pro Kilometer sollen laut Beschluss des Bundeskabinetts künftig einen doppelt so hohen Aufschlag auf die Kfz-Steuer bezahlen. Stößt ein neues Auto bis 95 Gramm soll es im Vergleich zu heute begünstigt werden. Außerdem sollen die insbesondere von Handwerksbetrieben verwendeten leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht künftig nach den gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert werden.

Quelle: DHZ