Aufstiegs-BAföG

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können verschiedene Weiterbildungslehrgänge vom Staat gefördert werden. Je nach persönlichen Voraussetzungen gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Meister- sowie Fort- oder Weiterbildungskurse.


Um Aufstiegs-BAföG zu bekommen, muss der angestrebte Fortbildungsabschluss rechtlich geregelt sein. Außerdem muss er über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

Das Beste gleich zu Beginn: Bei erfolgreich bestandener Meisterprüfung winken bis zu 75 % Ersparnis!

Was wird gefördert?

  1. Servicetechniker/in (DQR 5)
  2. geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO) (DQR 5)
  3. Meisterkurse (DQR 6)
  4. geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in (HWO) (DQR 6)
  5. geprüfte/r Betriebswirt/in (HWO) (DQR 7)

DQR = Deutscher Qualifikationsrahmen

Eine Förderung kann nacheinander auf allen Stufen einmal erfolgen, wenn das angestrebte weitere Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut.

Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer).

Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe (Servicetechniker und geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)) werden nur in Teilzeit gefördert, müssen jedoch nur 200 Unterrichtsstunden umfassen.

Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).

Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).

 

Wer wird gefördert?

  • Personen, die die oben genannten Maßnahmen anstreben und die Mindestdauer sowie den maximalen Zeitrahmen einhalten
  • Studierende und Abiturienten nach individueller Prüfung der Voraussetzungen
  • Bachelor oder Absolventen eines vergleichbaren Hochschulabschlusses 
  • Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und Daueraufenthaltserlaubnis oder die länger als 15 Monate in Deutschland leben und erwerbstätig waren und sind (Berufsausbildung zählt mit)

Wie wird gefördert?

  • 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren erhalten Sie als Zuschuss von Staat, der nicht zurückgezahlt werden muss   
  • 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank abgeschlossen werden
  • Darlehenserlass: Auf Antrag werden Ihnen bei bestandener Prüfung 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Hierzu muss eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses bei der KfW eingereicht werden. Bei Betriebsübernahme oder Existenzgründung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein kompletter Darlehenserlass beantragt werden.
  • Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt sind zur Hälfte förderfähig, maximal bis zu 2.000,00 € (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen bei der KfW)
  • Unterhaltsbeitrag:
    • zusätzlich bei Vollzeitmaßnahmen
    • abhängig vom Familienstand, vom Einkommen während der Maßnahme und vom Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung (bezogen auf den Teilnehmer und nicht auf die Eltern)
    • 100 % Zuschuss
    • Vermögensfreibetrag: 45.000,00 €
    • ein Minijob, max. 520,00 € (brutto) monatlich ist erlaubt, höhere Einkünfte mindern den Unterhalt
    • Bei Verheirateten und/oder Kindern werden die Freibeträge für Vermögen und Einkommen entsprechend erhöht
    • Übersicht der maximalen Förderbeträge
      • Ledig ohne Kind max. 963,00 €    
      • Ledig mit einem Kind max. 1.198,00 €   
      • Verheiratet max. 1.198,00 €
      • Verheiratet mit einem Kind max. 1.433,00 €
      • Verheiratet mit zwei Kindern max. 1.668,00 €

Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase).


Rückzahlung des Darlehens:

  • während der Fortbildung und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei
  • anschließend innerhalb von maximal zehn Jahren mit mindestens 128,00 € monatlich zurückzuzahlen
  • Darlehenserlass (wie bereits beschrieben) beachten!

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Formulare werden Ihnen von uns automatisch mit der Anmeldebestätigung oder auf Anfrage zugeschickt. Die ausgefüllten Anträge nehmen wir gerne wieder entgegen, prüfen diese und leiten sie an Ihre zuständige BAföG-Stelle weiter.

Anträge sollten vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da die Bearbeitungszeit bei der zuständigen Stelle ca. drei bis sechs Monate betragen kann. Die Antragstellung muss bis spätestens zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. Maßnahmeabschnitts erfolgen.

Unterhaltsbeiträge werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird. Maßnahmebeiträge können bei fristgerechter Antragstellung rückwirkend gewährt werden.

Antragsformulare

Informationen und Anträge für Maßnahmen, die auf HwK-Prüfungen im Kammerbezirk vorbereiten, erhalten Sie bei der Handwerkskammer Südwestfalen: bbz Arnsberg

Altes Feld 20

59821 Arnsberg

Telefon: 02931-877-333

E-Mail: info(at)bbz-arnsberg.de  oder direkt bei der Bezirksregierung Köln

Dezernat 49 - Ausbildungsförderung

50606 Köln

Telefon 0221-147 4980

E-Mail: poststelle(at)brk.nrw.de

Die Bezirksregierung Köln ist für die Bewilligung der Anträge von Teilnehmern, die in NRW wohnen, zuständig. Die Darlehensverträge werden automatisch durch die KfW-Bankengruppe, Niederlassung Bonn, Abt. Aufstiegsförderung, 53170 Bonn erstellt und versendet. Teilnehmer aus anderen Bundesländern finden hier die für sie zuständigen Stellen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/foerderaemter-und-beratung.php

Noch Fragen? Einfach anrufen: 02931 877-333

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 07.30 - 16.30 Uhr | Sa. 08.00 - 13.00 Uhr 

Ansprechpartnerinnen

Rebecca Hellmann Tel.: 02931 877 309 Fax.: 02931 877 2411
Eileen Ihme Tel.: 02931877 334 Fax.: 02931877 25334
Marion Valentin Tel.: 02931 877-304 Fax.: 02931 877-2429
Astrid Frese Tel.: 02931877306 Fax.: 029318772422