Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung berufliche Weiterbildung. Die Förderung soll die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung für Einzelpersonen (insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende) sowie im betrieblichen Zugang für Beschäftigte in kleinen Betrieben sichern.

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte beraten und trägt den Eigenanteil.

  • Wohnsitz der Antragstellerin /des Antragstellers muss in NRW liegen
  • Einkommen: zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000,- EUR (Alleinstehende), bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000,- EUR
  • auch Selbstständige, mitarbeitende Eigentümer/innen oder Teilhaber/innen
  • Anzahl: ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.

  • Arbeitsstätte der Antragstellerin/des Antragstellers muss in NRW liegen
  • Betriebsgröße: max. 49 Beschäftigte (Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt)
  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Allgemeines

  • Förderung von Inhouse-Schulungen und E-Learning-Angeboten
  • Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen, die auf einen akademischen Abschluss zielen

Wo bekommt man einen Bildungsscheck?  

Auch das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Südwestfalen gehört zu den Beratungsstellen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 

bbz Arnsberg

Altes Feld 20

59821 Arnsberg

Telefon: 02931/ 877-333

E-Mail:   info(at)bbz-arnsberg.de

Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Internetseite unter: www.bildungsscheck.nrw.de

Der Bildungsscheck muss unbedingt vor Beginn der entsprechenden Maßnahme ausgestellt werden. Anmelden dürfen Sie sich bereits. Jeder Mitarbieter kann pro Kalenderjahr einen individuellen und einen betrieblichen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.