Alle Kursangebote
Schweissfachmann Teil 3

Schweißfachmann Teil 3

Lehrgangsdauer: 170 Unterrichtsstunden

Kosten für den nächsten verfügbaren Kurs:

2.656,00 €


Personen die die Qualifikation zum Schweißfachmann erlangen möchten.

  • Meister, Techniker, Ingenieure in einem metallverarbeitenden Beruf mit mindestens zweijähriger Praxis in der Schweißtechnik oder
  • Internationale Schweißpraktiker mit mindestens dreijähriger Praxis in der Schweißtechnik oder
  • Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief in einem metallverarbeitenden Beruf mit mindestens dreijähriger Praxis in der Schweißtechnik
  • Teilnahme SFM Teil 2

Erforderliche Nachweise in Kopie:

  • Lebenslauf
  • Meisterbrief, Techniker- oder Ingenieurzeugnis oder
  • Facharbeiter-/ Gesellenbrief oder
  • Schweißpraktikerzeugnis
  • Arbeitgeberbescheinigung mindestens zwei- bzw. dreijährige Tätigkeit mit schweißtechnischem Bezug (in einem Zeitraum von 6 Jahren vor Antragsstellung)
  • gültige Teilnahmebescheinigung SFM Teil 2

Der Schweißfachmann-Hauptlehrgang beinhaltet folgende Themengebiete:

  • Hauptgebiet 1: Schweißprozesse und -ausrüstung
  • Hauptgebiet 2: Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen
  • Hauptgebiet 3: Konstruktion und Gestaltung
  • Hauptgebiet 4: Fertigung und Anwendungstechnik

Dieser Lehrgang wird in Voll- und Teilzeit (in Kombination) durchgeführt.

02.12.2024 bis 06.12.2024 Vollzeit

11.12.2024 bis 21.12.2024 Teilzeit

06.01.2025 bis 10.01.2025 Vollzeit

15.01.2025 bis 25.01.2025 Teilzeit

27.01.2025 bis 31.01.2025 Vollzeit

Prüfungen

07.02.2025 schriftlich

22.02.2025 mündlich

Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung erhalten Sie das deutschsprachige Schweißfachmann-Zeugnis sowie das IIW-Diplom "International Welding Specialist (IWS)".

Lehrgangskosten 2.656 EUR
(Lehrgangskosten: 2.260 EUR + Prüfungskosten: 396 EUR)
Literatur und Material werden bereitgestellt.

Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stimmen, ist es möglich, verschiedene Fördermittel zu beantragen. Unter anderem ist dieser Lehrgang förderfähig nach § 81, SGB III. Darüber informieren wir Sie gerne. Bitte beachten Sie unbedingt, dass einige Förderungen bereits vor Lehrgangsbeginn beantragt werden müssen.

Nadine Saint-Remy Tel.: 02931 877-210 Fax.: 02931 877-2404