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EEG-Novelle: ein klares Zukunftsziel

Ein weiterer Schritt zum Klimawandel: Das Bundeskabinett hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG-Novelle 2021, verabschiedet. Diese soll das seit 2017 geltende EEG ablösen. Ebenfalls beschlossen hat das Kabinett die Novelle zum Bundesbedarfsplangesetz, welches Regelungen zum Ausbau der Stromnetze enthält. Folgende Änderungen kommen eventuell ab 2021 laut EEG:

  • Die Novelle befasst sich mit zwangsläufigen Schritten, die umgesetzt werden müssen, um das Ziel von 65% Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi): "Wir schreiben hierzu klar und transparent die Ausschreibungsmengen für die einzelnen Erneuerbaren Energien fest und gehen hierbei an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei Photovoltaik sogar darüber hinaus." Gesetzliche Verankerung von erneuerbaren Ausbaupfaden, jährliche Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Festvergütung für Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen sind nur ein paar der Maßnahmen.
  • Außerdem umfasst die Novelle ein neues Langfristziel: Bis 2050 wird die Treibhausgasneutralität des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich verankert.
  • Viele weitere Maßnahmen machen die Umstellung beziehungsweise den Ausbau Erneuerbarer Energien attraktiver. So können Kommunen am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Die stromkostenintensivere Industrie erhält mehr Planungssicherheit und wird entlastet. Es soll eine bessere Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau stattfinden, wodurch eine stärkere Integration ins Stromnetz gesichert wird.

Weitere Informationen zu den Änderungen und Regelungen sind auf der Website des BMWi in dieser Pressemitteilung und in diesen Neuigkeiten zum Referentenentwurf

Als nächstes wird über die Novelle im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist es, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.