Begabtenförderung

Begabte junge Menschen gibt es nicht nur an Hochschulen, es gibt sie auch im Handwerk. Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung mit einem Weiterbildungsstipendium gezielt talentierte und motivierte Fachkräfte in ihrer Weiterbildung.

Wer kann gefördert werden?

Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung kommen für eine Förderung in Frage, wenn

  • sie zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind und
  • sie ihre Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder 87 Punkten bestanden haben oder
  • besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben oder
  • von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden

Bewerbungsfristen enden am 28. Februar und 31. Oktober.

Was wird gefördert?  

Während des Förderzeitraumes von maximal drei Jahren können die Stipendiaten und Stipendiatinnen bis zu 8.700 Euro nutzen für

  • Lehrgangs- und Prüfungskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel inklusive IT-Bonus
  • Reisekosten
  • Aufenthaltskosten

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

 

Noch Fragen? Sprechen Sie uns an! 

Simone von Stein

Tel. 02931/877 155

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