Förderung
Wer sich für einen Meisterkurs oder eine andere Fort- bzw. Weiterbildung entschieden hat, der steht ganz oft vor der Frage, wie denn das Finanzielle gestemmt werden kann...
Keine Panik, die Lösung ist ganz einfach!
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben Nachwuchskräfte einen Anspruch auf Fördermittel in Form von staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
Dabei sind drei verschiedene Fördermodelle möglich:
1. Aufstiegs-BAFÖG
Nach dem AFBG sind verschiedene Weiterbildungslehrgänge förderfähig. Wenn persönliche Voraussetzungen erfüllt sind, dann können zinsgünstige Kredite für Meisterkurse und Fort- bzw. Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden beantragt werden.
2. Meisterprämie
Mit der Meisterprämie fördert das Land NRW erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen im Handwerk mit 2.500 €.
3. Begabtenförderung
Begabte junge Menschen gibt es nicht nur an Hochschulen, es gibt sie auch im Handwerk. Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung mit einem Weiterbildungsstipendium gezielt talentierte und motivierte Fachkräfte in ihrer Weiterbildung.
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Öffnungszeiten: Mo. - Do. 7.30 - 16.30 Uhr | Fr. 7.30 - 15 Uhr | Sa. 7.30 - 12 Uhr