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Mit unseren Tipps sitzen Sie auch bei der Senkung am "Steuer"

Von 19 auf 16, von sieben auf fünf: Diese Zahlen werden in der zweiten Jahreshälfte von 2020 die Wirtschaft beschäftigen und vor Herausforderungen stellen. Hinter den Zahlen steckt die Mehrwertsteuersenkung, die die Bundesregierung im Rahmen eines Konjunkturpakets im Juni 2020 beschlossen hat. Wir verraten Ihnen, was die Senkungen für das Handwerk bedeuten und wie Sie damit am besten umgehen. 

Konjunkturpaket für einen Wirtschaftsaufschwung

Das Ziel: Ein Aufschwung für die Wirtschaft und ein Anreiz für die Kunden. Am 1. Juli 2020 ist die Mehrwertsteuersenkung in Kraft getreten und wird bis zum 31. Dezember 2020 anhalten. Zusammengefasst bedeutet die Senkung eine Minderung des regulären Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz sinkt wiederum von sieben Prozent auf fünf Prozent. Das umfangreiche Konjunkturpaket, das den Staat insgesamt 130 Milliarden Euro kosten wird, soll Unternehmen und Endverbrauchern gleichermaßen zugutekommen. Geringere Preise für Kunden, dadurch höhere Umsätze für Betriebe – So lautet der Plan der Bundesregierung.

Tipps für die "leichtere" Umsetzung

Für das Handwerk, aber natürlich auch viele andere Bereiche, bedeutet die Senkung zunächst einmal eine hohe bürokratische Zusatzbelastung. Da sich die Senkung 1:1 in den Preisen für die Kunden widerspiegeln sollen, müssen Artikel entweder neu ausgezeichnet werden oder durch eine Rabattaktion an der Kasse angepasst über die Ladentheke wandern. Wichtig: Auf dem Kassenzettel muss der neue Mehrwertsteuersatz korrekt ausgegeben werden. Hierzu lohnt sich eine Änderung der Kasseneinstellung im Vorhinein. Bereits getätigte Anzahlungen oder Gutscheine, die während der bisherigen Corona-Krise ausgestellt wurden, müssen unter Umständen im Hinblick auf den Steuersatz angepasst werden.

Das Lebensmittelhandwerk ist wiederum ein gesonderter Fall. Hier senkt sich die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie von bisherigen 19 Prozent auf fünf Prozent. Aber Achtung: Getränke behalten den Regelsteuersatz (16 Prozent). 

Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergeben: Ja oder nein?

Eine letzte Frage: Muss die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergegeben werden? Nein. Natürlich muss sich der Mehraufwand, den die Senkung mit sich bringt, rechnen. Es bleibt wichtig, dass bei Unternehmen Ertrag und Arbeitsaufwand gerade im Hinblick auf die letzten teilweise wirtschaftlich schwachen Monate im Einklang bleiben. Aber durch die hohe mediale Aufmerksamkeit auf das Thema werden sich viele Käufer die Preise ganz genau anschauen und bei unveränderten Preisen möglicherweise zur Konkurrenz überlaufen. Daher stehen Betriebe unter Umständen vor der Frage: Anfänglich weniger verdienen, aber dafür längerfristig mehr Umsatz machen oder die Mehrwertsteuersenkung selbst einstreichen und damit selber auf die Beine kommen?  

Sie suchen noch mehr Tipps zum Thema Mehrwertsteuersenkung? Auf den Webseiten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der Deutschen Handwerkszeitung und dem Handwerksblatt finden Sie noch weitere Informationen.