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Nutzfahrzeuge: Änderungen im Bereich der Sicherheitsprüfung

Seit Beginn des dritten Quartals 2021 gelten mehrere Änderungen im Bereich der Sicherheitsprüfung (SP). Sowohl Halter von SP-pflichtigen Fahrzeugen als auch die SP-Betriebe selbst sind betroffen. Wir haben die Details!

 

Neuerungen für Halter

Klar ist: Neben dem Prüfprotokoll wird eine SP auch anhand von Prüfschildern und –marken dokumentiert. Bis dato waren Halter eines SP-pflichtigen Nutzfahrzeuges allerdings auch zum Führen eines Prüfbuches verpflichtet. Und dies ab dem Tag der Zulassung bis zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges.

Seit dem 3. Juli 2021 ist diese Verpflichtung nicht mehr erforderlich! So ist im Rahmen aktueller Anpassungen der StVZO mit der 55. StVR-Änderungsverordnung deren Führung aufgrund von Streichungen der Absätze 11-13 des § 29 StVZO entfallen.

 

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Ein aktueller Nachweis kann anhand der Untersuchungsberichte und Prüfprotokolle erbracht werden. Außerdem sind Berichte und Protokolle über das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) abrufbar. Das Führen eines Prüfbuches ist auch aus Datenschutzgründen überflüssig geworden.


Neuerungen für Betriebe

AÜK-Akkreditierung

Zukünftig müssen Betriebe eine sogenannte AÜK-Akkreditierung (Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe) durchlaufen, damit sie weiterhin unter anderem die Sicherheitsprüfung durchführen dürfen. In diesem Zusammenhang wurden neue Bestimmungen des Qualitätsmanagements (QM) festgelegt, die die Betriebe erfüllen müssen.

Die Maßnahmen sind für alle SP-anerkannten Betriebe verpflichtend. Auch gelten die neuen Regelungen für Betriebe, die Abgasuntersuchung (AU und AUK für Krafträder) sowie Gasanlagenprüfung (GAP) und Gassystemeinbauprüfung (GSP) anbieten.

Die bisherigen Programme, wie SP Plus und AU Plus werden in Folge demnächst abgestellt. Mit dem Nachfolge-Programm AÜK Plus gibt es zukünftig nur noch ein System, das alle Prüfungen abdeckt.

 

Kalibrierung von Prüfwerkzeugen

Im Rahmen der SP ist eine Konsequenz der neuen Standards die → Kalibrierung. So müssen zukünftig alle eingesetzten Prüfwerkzeuge von einem zugelassenen Prüflabor kalibriert werden. Andernfalls wird die SP nicht anerkannt. Die Gültigkeit der Kalibrierung beträgt 24 Monate. Kontrolle, ob alle Voraussetzungen der AÜK umgesetzt wurden, erfolgt durch einen Auditor der Innung und durch die Vorlage des Kalibrierscheins. Nach erfolgreich bestandenem Audit erhalten die Betriebe das DAkks-Symbol der Deutschen Akkreditierungsstelle.

 

Wann ist es so weit?

Durch eine EU-Gesetzesänderung sind die SP-anerkannten Werkstätten seit dem 1. Juli 2021 dazu verpflichtet, die neuen QM-Maßnahmen umzusetzen. Die Beitrittserklärung zur AÜK sollte bis zum 1. Juli 2021 eingereicht sein. Bisher hat man den Betrieben jedoch eine nicht weiter datierte Übergangsfrist eingeräumt. Dies wird sich ändern, sobald die SP vollständig in das AÜK-Programm eingepflegt worden ist.

Gerade aus diesem Grund heißt es: Aufpassen und die neuen AÜK-Qualitätsmanagementsysteme beachten! Denn zum Schluss haben die Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA das letzte Wort…

 

Und wo gibt es weitere Infos?

Unterstützung auf dem Weg zum AÜK-Betrieb findet man in der → Sonderausgabe des Tachometer-Magazins. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der → AÜK sowie der des Innungsmagazins, dem → Tachometer.