Kaufleute,

Schwarze Zahlen leicht gemacht

2020 – Das Jahr der vielen geänderten Zahlen. Die Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent ist nur eine von vielen. Wir verraten Ihnen, an welchen Stellen noch weitere Änderungen auf Sie zukommen und wo Sie mehr Geld erwarten können. 

Staffelung des Kurzarbeitergelds 

Das Kurzarbeitergeld wird gestaffelt angehoben. In den ersten drei Monaten Kurzarbeit gelten die üblichen Sätze von 60 Prozent bei kinderlosen Beschäftigten und 67 Prozent bei Mitarbeitern mit Kindern. Ab dem vierten Bezugsmonat wird das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Prozent angehoben. Ab dem siebten Monat werden Haushalten ohne Kinder sogar 80 Prozent des Lohnausfalls gezahlt, Haushalten mit Kindern 87 Prozent. Die erleichterten Voraussetzungen gelten rückwirkend zum 31. März 2020. Wichtig: Diese Neuregelung greift nur bei einem Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent.

Außerdem gilt vom 1. Mai bis zum 31.Dezember 2020 eine Hinzuverdienstmöglichkeit. Das bedeutet, dass Beschäftigte in Kurzarbeiter noch nebenher einen Nebenverdienst haben können, der nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Dieser darf jedoch den ursprünglichen Lohn nicht überschreiten. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 

Einführung degressiver Abschreibung

Seit 2011 war sie nicht mehr möglich, jetzt wird sie im Rahmen des Konjunkturpakets wieder eingeführt – die degressive Abschreibung. In den letzten Jahren galt die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA). Diese beschreibt im Rechnungswesen die steuerliche Erfassung der Wertminderung von Wirtschaftsgütern. Die Bezeichnung linear steht dabei für die Entwicklung, die geradlinig abnimmt. Die degressive AfA hingegen richtet sich nach anderen Kriterien. In Zahlen bedeutet das: Die degressive Abschreibung errechnet sich aus dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung, wobei dieser Wert 25% nicht überschreiten darf. Diese darf für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angewendet werden, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder selbst hergestellt werden. 

Die Vorteile werden schnell klar: Minderung der Steuervorauszahlung, zügigere Nutzung der Liquiditätsvorteile und schnellere Refinanzierung. Die Investitionsanreize sollen zu einer Stabilisierung der Wirtschaft führen. Ebenso wie die lineare Absetzung für Abnutzung AfA ist die degressive AfA für unterjährig angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter nur zeitanteilig (pro rata temporis) vorzunehmen. Genauere Fakten entnehmen Sie Paragraph § 7 des Einkommenssteuergesetzes. 

Hier gibt’s Boni

Familien erhalten einmalig im Jahr 2020 einen Kinderbonus von 300 € pro Kind. Dieses gilt für jedes Kind, das mindestens in einem Kalendermonat in diesem Jahr Anspruch auf Kindergeld hatte oder hat. Der Bonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden, sondern wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Wann dieser ausbezahlt wird und die Antwort auf weitere Fragen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Außerdem werden Alleinerziehende mit einem Freibetrag entlastet, dem Entlastungsbetrag. Dieser Steuerfreibetrag beträgt normalerweise 1.908€. Für die Jahre 2020 und 2021 wird er auf 4.008,00 € angehoben. Beispiele der Erhöhung und zeitliche Auswirkungen können Sie auf der Seite des BMFSFJ nachlesen.