Fachkräfte,

Staatliche Förderung für stark betroffene Betriebe

Ausbilden auch in Krisenzeiten - genau das sollten stark betroffene Betriebe jetzt tun. Wer für das neue Ausbildungsjahr die Zahl seiner Lehrlinge auf konstantem Niveau hält oder sogar ausbaut, der wird dafür vom Staat belohnt. Im jetzt verabschiedeten Konjunkturpaket der Bundesregierung wurden Prämien in Höhe von bis zu 3000 Euro verankert.

Die sogenannte "Allianz für Ausbildung" sieht folgende Regelungen vor:

  • 2000 Euro Prämie bekommen Betriebe, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze verglichen mit den vergangenen drei Jahren nicht verringern. Die Prämie wird für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt.
  • 3000 Euro gibt es für Unternehmen, wenn die Zahl der Verträge noch aufgestockt wird. Auch hier fließt die Summe pro zusätzlichem Kontrakt.

Anspruch auf die Ausbildungsprämien haben Unternehmen, die durch die Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn

  • das Unternemen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder
  • der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind satt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Ausgezahlt werden die staatlichen Zuschüsse, wenn der neue Azubi seine Probezeit beendet hat.

Staatliche Förderung auch für bestehende Verhältnisse und "Übernahmen"

Damit aber noch nicht genug, denn auch Betriebe, welche ihre aktuellen Azubis und Ausbilder ohne Kurzarbeit durch die Krise bringen, sollen von staatlicher Förderung profitieren. Hier sind die einzelnen Fördergelder aber noch nicht final verabschiedet. Gleiches gilt im Übrigen auch für Unternehmen, die Lehrlinge aus insolventen Betrieben übernehmen.

Maßnahmenpaket zur Ausbildungssicherung in Hinterhand

Darüber hinaus hat die Regierung auch die Lage auf dem Ausbildungsmarkt intensiv im Blick. Sollte sich die Lage nochmal dramatisch verschärfen, dann sind weitere Maßnahmen im Bereich des Möglichen. Im Rahmen eines befristeten Programmes könnten Teile der Ausbildung an überbetriebliche Bildungsstätten übertragen werden. Damit wäre eine geregelte Ausbildung des Lehrlings in jedem Fall gesichert.

Weitere Infos und Eckpunkte des Programms "Ausbildungsplätze sichern" finden Sie → hier.

Bei weiteren Fragen zum Programm steht Herr Rüdiger Schnüttgen (Tel.: 02931/ 877 180) allen kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung.