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Zehn zusätzliche Weiterbildungsstipendien für junge Handwerkstalente

Erfreuliche Nachrichten: Dieses Jahr dürfen wir zehn weitere Weiterbildungsstipendien an junge Handwerkstalente vergeben!


Zum Hintergrund

Die Bundesregierung unterstützt gezielt Absolventen einer dualen Berufsausbildung während des Förderzeitraums von maximal drei Jahren. In dieser Zeit können die Stipendiaten bis zu 9.135 € für Lehrgangs- und Prüfungskosten, notwendige Arbeitsmittel inklusive IT-Bonus, Reise- und Aufenthaltskosten erhalten.


Wer kann gefördert werden?

Absolventen einer dualen Berufsausbildung kommen für eine Förderung in Frage, wenn sie

  • Zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind und
  • ihre Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 1,9 oder 87 Punkten bestanden haben
  • oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben (Platz 1 bis 3) 
  • oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden.

 

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen:

  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/-in, Betriebswirt/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau)
  • Fachbezogene Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit des Stipendiaten fachlich aufbauen, unter der Voraussetzung eines Beschäftigungsnachweiches mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung und Konfliktmanagement.

 

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.


Bewerbungen nimmt Simone von Stein via E-Mail entgegen: 

simone.vonstein(at)hwk-swf.de.

Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, werden die Stipendien nach dem “first-come-first-served-Prinzip” vergeben.