2.500 Euro on top: Meisterprämie NRW ist zusätzlicher Anreiz
Angehende Handwerksmeisterinnen und -meister können sich freuen: Seit dem 1. Juli 2023 gibt es mit der Meisterprämie NRW vom Land eine Finanzspritze in Höhe von 2.500 Euro für den Meistertitel.
"Die Meisterprämie ist zusätzlich zum Meister-BAföG ein Anreiz, sich nach der Ausbildung im Handwerk weiter zu qualifizieren", begrüßt der Präsident der Handwerkskammer Südwestfalen, Jochen Renfordt, die Einführung. Berufliche Fortbildung kostet: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Lebenshaltungskosten müssen finanziert werden. "Diese Hürde wird durch die Einführung der Meisterprämie deutlich niedriger“, betont Renfordt. Dieser Schritt sei dringend notwendig gewesen, denn das Handwerk brauche qualifizierten Nachwuchs, um die Aufgaben der Zukunft angehen zu können. "Außerdem setzt die Meisterprämie ein Signal", unterstreicht der Präsident, "im Hinblick auf die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung."
Wer kann die Meisterprämie beantragen?
Alle Handwerksmeisterinnen und – meister,
• die ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben,
• deren Meisterprüfungszeugnis ab dem 1. Juli 2023 ausgestellt wurde und
• ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW hatten.
Die Meisterprämie kann ausschließlich online beantragt werden:
Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Zum Zeitpunkt der Beantragung darf das Prüfungszeugnis nicht älter als drei Monate sein – ausgehend vom Ausstellungsdatum.