
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
Lehrgangsdauer: 45 Unterrichtsstunden
Kosten für den nächsten verfügbaren Kurs:
738,00 €Bezüglich eines Termins wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner
Gemäß DGUV Vorschrift 3 dürfen Arbeiten an elektrische Anlagen und Betriebsmitteln nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Lehrgang richtet sich an Meister und Gesellen im SHK-Bereich. Sie lernen im Kurs, wie sie elektrisch betriebene Geräte und Anlagen sicher montieren und anschließen, Instand setzen und vorgeschriebene Messungen durchführen können. Die Teilnehmer erlernen das richtige und sichere Vorgehen vom Feststellen der Spannungsfreiheit bis zur abschließenden Prüfung der durchgeführten Arbeiten. Grundlage ist die Vorgabe der DGUV Vorschrift 3. .
- Gesellen und Meister im SHK-Handwerk mit einer mindestens dreijährigen Praxis in diesem Beruf. Kenntnisse im Bereich "Elektrotechnische Grundlagen" werden vorausgesetzt.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten entsprechend DGUV Vorschrift 3:
Grundlagen der Elektrotechnik
Gefahren durch elektrischen Strom
VDE-Vorschriften
Netzsysteme
Schutzarten
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
Leitungs- und Gerätekunde
Überlast- und Kurzschlussschutz
Messtechnik
- Anschluss elektrischer Betriebsmittel wie Heizungsregelung, Pumpe, Mischer, Durchlauferhitzer
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, deren Bestehen zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) befähigt. Zudem erhalten Sie ein Zertifikat der Handwerkskammer Südwestfalen, dass Ihnen die Teilnahme an diesem Lehrgang bescheinigt.
Lehrgangskosten 738 EUR
inkl. Lehrgangsunterlagen, Material und freies W-LAN Getränke im Lehrgang
Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stimmen, ist es möglich, verschiedene Fördermittel zu beantragen. Darüber informieren wir Sie gerne. Bitte beachten Sie unbedingt, dass einige Förderungen bereits vor Lehrgangsbeginn beantragt werden müssen.
