
Elektrofachkraft für metallverarbeitende Berufe
Lehrgangsdauer: 80 Unterrichtsstunden
Kosten für den nächsten verfügbaren Kurs:
1.090,00 €Bezüglich eines Termins wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner
Gemäß DGUV Vorschrift 3 dürfen Arbeiten an elektrische Anlagen und Betriebsmitteln nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte im Metall-Handwerk und vermittelt Kenntnisse im Bereich der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen, Maschinen oder anderen elektrischen Betriebsmitteln. Die Teilnehmer erlernen das richtige und sichere Vorgehen vom Feststellen der Spannungsfreiheit bis zur abschließenden Prüfung der durchgeführten Arbeiten. Grundlage ist die Vorgabe der DGUV Vorschrift 3.
- Gesellen und Meister im Metall-Handwerk mit einer mindestens dreijährigen Praxis in diesem Beruf. Kenntnisse im Bereich "Elektrotechnische Grundlagen" sind von Vorteil.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten entsprechend DGUV Vorschrift 3:
Grundlagen der Elektrotechnik
Gefahren durch elektrischen Strom
VDE-Vorschriften
Netzsysteme
Schutzarten
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
Leitungs- und Gerätekunde
Überlast- und Kurzschlussschutz
Messtechnik
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln des Metallbauer- und Feinwerkmechanikerhandwerks (Erstanschluss, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten)
- Steuerungstechnik
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, deren Bestehen zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) befähigt. Zudem erhalten Sie ein Zertifikat der Handwerkskammer Südwestfalen, dass Ihnen die Teilnahme an diesem Lehrgang bescheinigt.
Lehrgangskosten 1.090 EUR inkl. Lehrgangsunterlagen, Material und freies W-LAN Getränke im Lehrgang
Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stimmen, ist es möglich, verschiedene Fördermittel zu beantragen. Darüber informieren wir Sie gerne. Bitte beachten Sie unbedingt, dass einige Förderungen bereits vor Lehrgangsbeginn beantragt werden müssen.
