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Meisterkurs Kraftfahrzeugtechniker Teil II Blockunterricht

Lehrgangsdauer: 575 Unterrichtsstunden

Kosten für den nächsten verfügbaren Kurs:

4.775,00 € (zzgl. Prüfungsgebühr 275,00 € )

Bezüglich eines Termins wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner


Gesellen im Bereich Kraftfahrzeugtechnik

  • bestandene Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll ODER
  • bestandene Gesellenprüfung in einem verwandten Handwerk ODER
  • Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige Berufstätigkeit im Prüfungsberuf. Für die Zeit der Berufstätigkeit werden nicht mehr als drei Jahre gefordert. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.

Fahrzeuginstandhaltungstechnik:

  • Elektrik/Elektronik, Zünd - Gemischaufbereitung
  • Dieselsysteme, Nutzfahrzeugsysteme
  • Hydraulische Bremse, Kraftübertragung
  • Komfort - und Sicherheitssysteme
  • Auftragsabwicklung und Betriebsorganisation

Der Unterricht findet in Blöcken und teilweise "online" in unserem virtuellen Klassenzimmer statt. Unterstützend arbeiten wir während des gesamten Lehrgangs mit einer speziellen Lernplattform.

Für die Teilnahme am Online-Unterricht und das Arbeiten mit unserer Lernplattform ILIAS, wird ein Notebook oder Tablet mit Internetbrowser und Office Paket benötigt. Hier geht auch die kostenfreie Open-Office-Version.

 

Zur Meisterprüfung gehören außerdem noch:

Teil III - Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HWO)

Teil IV - Ausbildung der Ausbilder

Aktuelle Lehrgangsangebote gibt es in unserer Kursdatenbank.

Sie legen während des Lehrgangs vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Südwestfalen drei schriftliche Prüfungen ab.

Lehrgangskosten: 4.545 EUR

Prüfungsgebühr: 275 EUR

Lernmittel: 230 EUR

Der Staat unterstützt Sie finanziell mit dem Aufstiegs-BAföG. Eine Förderung kann auf verschiedenen Fortbildungsstufen jeweils einmal pro Stufe erfolgen, wenn das angestrebte Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten aufbauit.Gefördert wird generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person.

  • 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren erhalten Sie als Zuschuss vom Staat, der nicht zurückgezahlt werden muss
  • 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank abgeschlossen werden

Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich Unterhalt beantragt werden. Dieser wird als Vollzuschuss gewährt.

Details und Fragen zum Aufstiegs-BAföG erläutern wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

ACHTUNG: Anträge müssen direkt nach der Lehrgangsanmeldung gestellt werden, da die Bewilligung einige Monate dauern kann.

Rebecca Hellmann Tel.: 02931 877 309 Fax.: 02931 877 2411