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Meisterkurs Tischler

Lehrgangsdauer: 856 Unterrichtsstunden

Kosten für den nächsten verfügbaren Kurs:

7.160,00 € (zzgl. Prüfungsgebühr 1.025,00 € )


Gesellen im Bereich Tischler und Schreiner

  • bestandene Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll ODER
  • bestandene Gesellenprüfung in einem verwandten Handwerk ODER
  • Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige Berufstätigkeit im Prüfungsberuf. Für die Zeit der Berufstätigkeit werden nicht mehr als drei Jahre gefordert. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.

Teil I - Fachpraxis

  • Oberflächenlehrgang
  • Maschinenlehrgang
  • Treppenbau
  • Handwerkliche Holzverbindungen
  • CNC Projektarbeit

Teil II - Fachtheorie

  • CAD- und CNC-Technik
  • Gestaltung und Freihandskizzieren
  • Fachkunde
  • Betriebsführung

Zur Meisterprüfung gehören außerdem noch:

Teil III - Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HWO)

Teil IV - Ausbildung der Ausbilder

Aktuelle Lehrgangsangebote gibt es in unserer Kursdatenbank.

Im Anschluss an den Lehrgang finden vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Südwestfalen die praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen statt. Hierfür sind ca. 6 Wochen vorgesehen. Im fachpraktischen Teil wird ein Meisterprüfungsprojekt geplant, ausgeführt und präsentiert. Dauer der Prüfungsphase: ca. 6 Wochen (nach Lehrgangsende)

Lehrgangskosten: 7.160 EUR (Nur bei Kursbeginn im Jahr 2025 verbindlich. Im Jahr 2026 erfolgt voraussichtlich eine Preisanpassung)
Prüfungsgebühr: 1.000 EUR
Werkstatt- und Materialkosten für die praktische Prüfung: 25 EUR
Literatur und Material: ca. 350 EUR

Bitte beachten Sie, dass abhängig von Ihrem individuellen Meisterprüfungsprojekt zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.

Der Staat unterstützt Sie finanziell mit dem Aufstiegs-BAföG. Gefördert wird generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbstfinanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.

  • 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren erhalten Sie als Zuschuss vom Staat, der nicht zurückgezahlt werden muss
  • 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank abgeschlossen werden
  • Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich Unterhalt beantragt werden. Dieser wird als Vollzuschuss gewährt.
    Details und Fragen zum Aufstiegs-BAföG erläutern wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch.
    ACHTUNG: Anträge müssen direkt nach der Lehrgangsanmeldung gestellt werden, da die Bewilligung einige Monate dauern kann.

    Astrid Frese Tel.: 02931877306 Fax.: 029318772422