
Schweißfachmann Teil 3
Lehrgangsdauer: 170 Unterrichtsstunden
Kosten für den nächsten verfügbaren Kurs:
2.900,00 €Personen die die Qualifikation zum Schweißfachmann erlangen möchten.
- Meister, Techniker, Ingenieure in einem metallverarbeitenden Beruf mit mindestens zweijähriger Praxis in der Schweißtechnik oder
- Internationale Schweißpraktiker mit mindestens dreijähriger Praxis in der Schweißtechnik oder
- Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief in einem metallverarbeitenden Beruf mit mindestens dreijähriger Praxis in der Schweißtechnik
- Teilnahme SFM Teil 2
Erforderliche Nachweise in Kopie:
- Lebenslauf
- Meisterbrief, Techniker- oder Ingenieurzeugnis oder
- Facharbeiter-/ Gesellenbrief oder
- Schweißpraktikerzeugnis
- Arbeitgeberbescheinigung mindestens zwei- bzw. dreijährige Tätigkeit mit schweißtechnischem Bezug (in einem Zeitraum von 6 Jahren vor Antragsstellung)
- gültige Teilnahmebescheinigung SFM Teil 2
Der Schweißfachmann-Hauptlehrgang beinhaltet folgende Themengebiete:
- Hauptgebiet 1: Schweißprozesse und -ausrüstung
- Hauptgebiet 2: Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen
- Hauptgebiet 3: Konstruktion und Gestaltung
- Hauptgebiet 4: Fertigung und Anwendungstechnik
Dieser Lehrgang wird in Voll- und Teilzeit (in Kombination) durchgeführt.
24.11.2025 bis 28.11.2025 Vollzeit
03.12.2025 bis 13.12.2025 Teilzeit
15.12.2025 bis 19.12.2025 Vollzeit
05.01.2026 bis 09.01.2025 Vollzeit
14.01.2026 bis 24.01.2026 Teilzeit
Prüfungen
30.01.2026 schriftlich
14.02.2026 mündlich
Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung erhalten Sie das deutschsprachige Schweißfachmann-Zeugnis sowie das IIW-Diplom "International Welding Specialist (IWS)".
Lehrgangskosten 2.656 EUR
(Lehrgangskosten: 2.260 EUR + Prüfungskosten: 396 EUR)
Literatur und Material werden bereitgestellt.
Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stimmen, ist es möglich, verschiedene Fördermittel zu beantragen. Unter anderem ist dieser Lehrgang förderfähig nach § 81, SGB III. Darüber informieren wir Sie gerne. Bitte beachten Sie unbedingt, dass einige Förderungen bereits vor Lehrgangsbeginn beantragt werden müssen.
