
Schweißfachmann Teil 3
Lehrgangsdauer: 170 Unterrichtsstunden
Kosten für den nächsten verfügbaren Kurs:
2.588,00 €Personen die die Qualifikation zum Schweißfachmann erlangen möchten.
- Meister, Techniker, Ingenieure in einem metallverarbeitenden Beruf mit mindestens zweijähriger Praxis in der Schweißtechnik oder
- Internationale Schweißpraktiker mit mindestens dreijähriger Praxis in der Schweißtechnik oder
- Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief in einem metallverarbeitenden Beruf mit mindestens dreijähriger Praxis in der Schweißtechnik
- Teilnahme SFM Teil 2
Erforderliche Nachweise in Kopie:
- Lebenslauf
- Meisterbrief, Techniker- oder Ingenieurzeugnis oder
- Facharbeiter-/ Gesellenbrief oder
- Schweißpraktikerzeugnis
- Arbeitgeberbescheinigung mindestens zwei- bzw. dreijährige Tätigkeit mit schweißtechnischem Bezug (in einem Zeitraum von 6 Jahren vor Antragsstellung)
- gültige Teilnahmebescheinigung SFM Teil 2
Der Schweißfachmann-Hauptlehrgang beinhaltet folgende Themengebiete:
- Hauptgebiet 1: Schweißprozesse und -ausrüstung
- Hauptgebiet 2: Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen
- Hauptgebiet 3: Konstruktion und Gestaltung
- Hauptgebiet 4: Fertigung und Anwendungstechnik
Dieser Lehrgang wird in Voll- und Teilzeit (in Kombination) durchgeführt.
04.12.2023 bis 08.12.2023 Vollzeit
13.12.2023 bis 20.12.2023 Teilzeit
08.01.2024 bis 12.01.2024 Vollzeit
17.01.2024 bis 27.01.2024 Teilzeit
29.01.2024 bis 02.02.2024 Vollzeit
Prüfungen
05.02.2024 schriftlich
17.02.2024 mündlich
Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung erhalten Sie das deutschsprachige Schweißfachmann-Zeugnis sowie das IIW-Diplom "International Welding Specialist (IWS)".
Lehrgangskosten 2.588 EUR
(Lehrgangskosten: 2.192 EUR + Prüfungskosten: 396 EUR)
Literatur und Material werden bereitgestellt.
Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen stimmen, ist es möglich, verschiedene Fördermittel zu beantragen. Unter anderem ist dieser Lehrgang förderfähig nach § 81, SGB III. Darüber informieren wir Sie gerne. Bitte beachten Sie unbedingt, dass einige Förderungen bereits vor Lehrgangsbeginn beantragt werden müssen.
