
Meisterkurs Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Lehrgangsdauer: 600 Unterrichtsstunden
Kosten für den nächsten verfügbaren Kurs:
4.980,00 € (zzgl. Prüfungsgebühr 675,00 € )Gesellen im Bereich Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefüllen von der Zulassungsprüfung befreien. Für die Ablegung des Teil III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.
TEIL I FACHPRAXIS
- Beurteilen und Herstellen von Untergründen
- Bekleiden von Bauteilen mit Fliesen und Platten in Dick- und Dünnbett
- Bearbeiten von Fliesen und Platten
- Herstellen von Untergründen für Arbeiten im Dünnbettverfahren
- Projektarbeit, Planung, Entwurf, Dokumentation, Umsetzung
TEIL II- FACHTHEORIE
Gestaltung und Verlegetechnik
- Arten und Eigenschaften von Baustoffen - Schulungen in Zusammenarbeit mit Herstellerfirmen mit neuesten Produkten und Materialien
- Gestaltungselemente
- Abdichtungs- und Sanierungstechniken
- Bauphysik und Bauchemie
Auftragsabwicklung
- Arbeiten mit gängigen EDV Programmen für Planung und Aufmaß (technisches Zeichnen)
- Erstellung von Angeboten
- EDV-gestützte Kalkulation
- Berufsbezogene technische Normen und rechtliche Vorschriften
Betriebsführung und Betriebsorganisation
- Berufsbezogene betriebswirtschaftliche Kosten und Zusammenhänge
- Arbeitsschutz
- Qualitätssicherung
- Marketing
Zur Meisterprüfung gehören außerdem noch:
TEIL III - GEPRÜFTE(R) FACHFRAU/FACHMANN FÜR KAUFMÄNNISCHE
TEIL IV- AUSBILDUNG DER AUSBILDER
Im Anschluss an den Lehrgang finden vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Südwestfalen die praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen statt. Im fachpraktischen Teil wird ein Meisterprüfungsprojekt geplant, ausgeführt und präsentiert.
Lehrgangskosten: 4.546 EUR (2022) / 4.980 EUR (2023)
Prüfungsgebühr: 675 EUR
Werkstattkosten für die praktische Prüfung: 100 EUR
Literatur und Material: ca. 400 EUR
Bitte beachten Sie, dass abhängig von Ihrem individuellen Meisterprüfungsprojekt zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Der Staat unterstützt Sie finanziell mit dem Aufstiegs-BAföG. Gefördert wird generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbstfinanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich Unterhalt beantragt werden. Dieser wird als Vollzuschuss gewährt.
Details und Fragen zum Aufstiegs-BAföG erläutern wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch.
ACHTUNG: Anträge müssen direkt nach der Lehrgangsanmeldung gestellt werden, da die Bewilligung einige Monate dauern kann.
